Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von RiskStruct
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
RiskStruct, Norman Häreth / Arbeitsschutz Häreth, Vilsbiburger Str. 6, 84144 Geisenhausen
(nachfolgend „RiskStruct“)
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) über den Erwerb digitaler Produkte (z. B. Vorlagen, Checklisten, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsunterlagen) sowie über Beratungsleistungen (z. B. Doku-Check, 360°-Checks, Vor-Ort-Begleitung, Live-Unterweisungen).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RiskStruct stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Das Angebot von RiskStruct richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) RiskStruct bietet insbesondere folgende Leistungen an:
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digitale Inhalte (z. B. Muster-Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsunterlagen, Checklisten, Dokumentationsleitfäden) zum Download,
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Beratungsleistungen (z. B. Doku-Check, 360°-Checks, Vor-Ort-Begutachtungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Live-Unterweisungen).
(2) Die digitalen Inhalte stellen Hilfsmittel und Muster dar. Sie ersetzen keine eigenständige rechtliche oder fachliche Prüfung sowie keine individuelle Gefährdungsbeurteilung im konkreten Betrieb. Die Anpassung der Inhalte an die betrieblichen Gegebenheiten sowie die Prüfung der Vollständigkeit und Aktualität obliegen dem Kunden.
(3) Im Rahmen der Beratungsleistungen schuldet RiskStruct kein bestimmtes behördliches oder gerichtliches Ergebnis (z. B. keine Garantie für das Bestehen bestimmter Prüfungen oder die Vermeidung von Unfällen), sondern eine fachgerechte, nach bestem Wissen und Gewissen erbrachte Beratungsleistung.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, indem er den Bestellprozess durchläuft und den Button „Kostenpflichtig bestellen“ (oder eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche) anklickt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn RiskStruct die Bestellung per E-Mail bestätigt oder dem Kunden die digitalen Inhalte bereitstellt (z. B. durch Bereitstellung eines Download-Links).
§ 4 Lieferung digitaler Inhalte
(1) Digitale Inhalte werden dem Kunden in der Regel nach Zahlungseingang über einen Download-Link oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Dateien unverzüglich zu sichern (z. B. durch Anlegen eines eigenen Backups). RiskStruct ist nicht verpflichtet, die Inhalte dauerhaft zum Download bereitzuhalten.
§ 5 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten
(1) Der Kunde erhält an den digitalen Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung innerhalb seines eigenen Unternehmens.
(2) Die Weitergabe, Weiterveräußerung oder sonstige Bereitstellung der Inhalte an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RiskStruct nicht zulässig. Dies gilt auch für bearbeitete Fassungen.
(3) Die Bearbeitung der Vorlagen zur Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten des Kunden ist zulässig, soweit die Urheberrechte von RiskStruct gewahrt bleiben. Urheber- und Copyright-Hinweise dürfen nicht entfernt werden.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. RiskStruct ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 7 Besonderheiten bei Beratungsleistungen
(1) Umfang, Inhalt und Vergütung von Beratungsleistungen (z. B. Doku-Check, 360°-Checks, Vor-Ort-Termine, Live-Unterweisungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von RiskStruct und der Auftragsbestätigung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich genannte Preise für Vor-Ort-Leistungen zuzüglich Reisekosten und Spesen.
(3) Vereinbarte Termine können bis [z. B. 7 Tage] vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei späteren Absagen kann RiskStruct eine angemessene Ausfallpauschale berechnen, sofern kein wichtiger Grund nachgewiesen wird.
§ 8 Haftung
(1) RiskStruct haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RiskStruct nur
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für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Schäden besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit RiskStruct einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
§ 9 Gewährleistung bei digitalen Inhalten
(1) Für digitale Inhalte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Maßgabe, dass kein bestimmter Erfolg im Sinne einer abschließenden rechtlichen Bewertung oder Abdeckung aller betrieblichen Risiken geschuldet ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte vor Verwendung im Betrieb auf Plausibilität, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen und erforderlichenfalls fachkundigen Rat (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Fachanwalt) einzuholen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen RiskStruct und dem Kunden der Sitz von RiskStruct.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
